Nachfolgeregelungen


Geben mit warmer Hand – Lebzeitige Übertragungen: Steuergünstige Vermögensübertragung

Wenn bedeutendes Vermögen vorhanden ist, sollte zumindest ein Teil davon bereits zu Lebzeiten der Eltern übertragen werden, anstatt es erst nach ihrem Ableben vollständig zu überlassen. Auf diese Weise können Vermögenswerte steuergünstig und wiederholt auf die Nachkommen übertragen werden, wobei die Absicherung der Eltern bis zum Lebensende gewährleistet bleibt. Eine solche vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, alle 10 Jahre wiederholt die erbschaftsteuerlichen Freibeträge von € 400.000 pro Kind auszuschöpfen.

Letztwillige Verfügungen: testamentarische Ergänzung

Diese lebzeitigen Übertragungen, in der Regel von Grundbesitz und Geldvermögen, sollten durch entsprechende letztwillige Verfügungen der Eltern ergänzt und abgestimmt werden. Insbesondere dann, wenn eine Ausgleichung aus dem verbleibenden Vermögen erforderlich ist, um eine Gleichstellung mit anderen nicht berücksichtigten Kindern zu erreichen.


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