Gesellschaftsrecht
Familiengesellschaften
Auch für private Zwecke kann das Gesellschaftsrecht genutzt werden. Befindet sich in einer Familie erhebliches Grundbesitzvermögen und soll dieses für die Abkömmlinge erhalten werden, bietet es sich an, dieses Vermögen in eine vermögensverwaltende Gesellschaft einzubringen. Das erlaubt nicht nur die aktuelle Sicherung dieses Vermögens für die einbringenden Eltern, sondern auch die Sicherung dieses Vermögens für die nächste Generation. Mit einer solche Familiengesellschaft können vor allem aber auch erbschaft- und schenkungssteuerliche Vorteile erzielt werden.
Nachfolge in eine Gesellschaft
Stirbt ein Gesellschafter, so bestimmt allein der Gesellschaftsvertrag, wer sein Nachfolger werden kann. Schließt der Gesellschaftsvertrag im Todesfall mangels Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Erbfolge einen Erben von der Nachfolge aus, kann das zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Nachteilen führen. Zudem hat jede Übertragung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen zu Lebzeiten oder mit dem Tod rechtliche und steuerliche Auswirkungen auf den weichenden und die verbleibenden Gesellschafter, insbesondere dann, wenn Sonderbetriebsvermögen vorhanden oder das Betriebsvermögen in einer Betriebsaufspaltung gebunden ist.
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