Testamentsvollstreckung
Der Anfall von Vermögen bei einer Mehrheit von Erben ist insbesondere bei hohen Vermögenswerten hochgradig streitanfällig und kann deshalb zu erheblichen Kosten bei der Nachlassauseinandersetzung führen. Um das zu vermeiden, kann eine sichere Nachlassabwicklung durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser gewährleistet werden.
Ist der Erbe ein minderjähriges Kind, ist die Testamentsvollstreckung von besonderem Nutzen, weil dessen Erbteil ohne die Einschaltung des Familiengerichts durch den Testamentsvollstrecker verwaltet werden kann.
Dieser Vorteil der Testamentsvollstreckung kann jedoch durch die Einsetzung von Familienangehörigen, Freunden oder „Semiprofessionellen“ zu Testamentsvollstreckern zunichte gemacht werden. Denn mit dieser Tätigkeit muss der Testamentsvollstrecker rechtliche und steuerliche Vorgaben, die für jeden Erben unterschiedliche Folgen haben können, beachtet werden, deren Verletzung kostenträchtige Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker und erhebliche Schäden auslösen kann.
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Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

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