Erbstreitigkeiten
Gibt es keine oder eine unklare letztwillige Verfügung, ist häufig streitig, wer ist Erbe und mit welchem Anteil. Gibt es keine Einigung unter den Erben, muss das im Erbscheinverfahren oder durch eine Erbenfeststellungsklage geklärt werden.
Streit kann auch entstehen bei der Bewertung und der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, insbesondere dann, wenn sich im Nachlass Grundbesitz befindet. Dieser Streit ist gerichtlich durch Feststellungsklage zu klären oder mittels einer Teilungsversteigerung zu lösen.
Besteht ein Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben, ist der Umfang und der Wert des Nachlasses vom Erben zu ermitteln. Besteht Streit über Umfang und Höhe des Pflichtteilsanspruchs, steht zur Klärung des Streits die Stufenklage zur Verfügung.
Bei all diesen Streitigkeiten ist vorrangiges Ziel eine zügige und kostengünstige außergerichtliche Einigung unter den Beteiligten.
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