Vorsorgevollmacht


Vorsorgevollmacht: Bedeutung und wichtige Fragen

Sollte jemand aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage oder nicht mehr Willens sein, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, ist eine Person notwendig, die diese Entscheidungen trifft. Um sicherzustellen, dass diese Person handlungsfähig bleibt, ohne dass ein gesetzlicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt werden muss, ist eine Vorsorgevollmacht erforderlich.

Eine Vorsorgevollmacht gewährt dem Bevollmächtigten umfassende Befugnisse, die sich auch gegen den Vollmachtgeber richten können. Daher müssen vor der Erteilung der Vollmacht folgende Fragen beantwortet werden:

 

  • Wer soll als Bevollmächtigter bestimmt werden?
  • Sollen mehrere Personen bevollmächtigt werden, wie beispielsweise der Ehegatte und Kinder?
  • Soll der Bevollmächtigte einzel- oder gesamtvertretungsberechtigt sein?
  • Soll eine Person unter den Bevollmächtigten vorrangig bevollmächtigt werden?
  • Ist der Bevollmächtigte persönlich geeignet?
  • Ist der Bevollmächtigte sachlich geeignet?
  • Gibt es eine Interessenkollision beim Bevollmächtigten?
  • Soll ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt werden?
  • Welche Tätigkeiten oder Geschäfte soll der Bevollmächtigte nicht vornehmen dürfen?
  • Wie sollte der Vertrag mit dem Bevollmächtigten gestaltet sein?

Eine sorgfältige Klärung dieser Fragen vor der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.


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Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

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