Erbschleicherei


Prävention von Einflussnahme auf vulnerable Erblasser: Herausforderungen und Lösungswege

Findet bei einer Person, dem späteren Erblasser, ein fließender Übergang zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit statt, besteht die erhebliche Gefahr, dass eine Person (z. B. Kinder oder Pflegepersonen) auf unmoralische Weise, insbesondere durch Täuschung Einfluss auf diese Person nimmt, um an dessen Vermögen zu kommen. Diesen Fall zu verhindern, ist äußerst schwierig, da diese Person in diesem Zustand als geschäftsfähig gilt und damit alle Vermögensübertragungen auf den Erbschleicher grundsätzlich wirksam sind. Deshalb lässt sich auch eine Strafbarkeit oder Sittenwidrigkeit kaum nachweisen. Wenn zudem auch eine Selbstbindung durch Erbvertrag und eine Kontrollbevollmächtigung ausscheiden, bleibt nur der Weg, auf eine gerichtliche Betreuung hinzuwirken.


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