Internationales Erbrecht


Grenzüberschreitendes Erbrecht: Internationale Vorschriften und Nachfolgeregelungen

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt es kein internationales Erbrecht, das das Erbrecht bestimmt (z. B. der deutsche Erblasser lebt in Spanien und besitzt Vermögen in Deutschland). Daher müssen Erblasser und Erben sowohl nationale als auch internationale Vorschriften beachten, wie die EU-Erbrechtsverordnung und bilaterale Abkommen wie das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen. Lebt der Erblasser nicht in seinem Heimatland, kann daher im Todesfall das Erbrecht seines Gastlandes auf seine Erbfolge und sein gesamtes Vermögen Anwendung finden oder bereits getroffene Nachfolgeregelungen nach dem Heimaterbrecht außer Kraft setzen. Um die Auswirkungen der Anwendung ausländischer Erbrechtsregelungen oder der Kollision unterschiedlicher Erbrechte zu vermeiden, können rechtzeitige Nachfolgeregelungen mit Rechtswahl getroffen werden. Dadurch wird eine geordnete Nachlassabwicklung über Grenzen hinweg ermöglicht.


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