Vorsorge für Ihr Alter


Seniorenrecht befasst sich mit den rechtlichen Bedürfnissen älterer Menschen bis zu ihrem Tod. Diese haben andere Bedürfnisse als junge Menschen oder Menschen mittleren Alters. Zudem steigt ihre Hilfsbedürftigkeit mit zunehmendem Alter an. Dem kann nur mit eigenen individuellen Vorsorgeregelungen gleich welcher Art, die rechtzeitig zu treffen sind, entsprochen werden.

Das betrifft Fragen wie

  • „Wer handelt für mich, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann (Vorsorgevollmachten)“
  • „Kann ich mein Leben selbstbestimmt beenden (Patientenverfügung)“
  • „Schulden meine Kinder mir Unterhalt, wenn ich bedürftig bin (Elternunterhalt)“
  • „Kann oder muss ich meine Schenkungen zurückfordern, wenn ich bedürftig bin (Elternunterhalt)“
  • „Wie finanziere ich meine Pflegeheimkosten“

Vorstehendes ist nicht als abschließender Fragenkatalog zu verstehen. Diese Fragen geben aber das wieder, was regelmäßig von älteren Menschen angesprochen wird.


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Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

LÜTH und LÜTH. Rechtsanwälte für Erbrecht in Bietigheim-Bissingen