Seniorenrecht


Seniorenrecht: Rechtliche Bedürfnisse älterer Menschen bis zum Lebensende

Das Seniorenrecht widmet sich den rechtlichen Bedürfnissen älterer Menschen bis zu ihrem Tod. Diese Bedürfnisse sind andere als bei jungen Menschen oder Menschen mittleren Alters. Mit zunehmendem Alter lässt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit nach, wodurch ihre Hilfsbedürftigkeit entsprechend ansteigt. Eine umfassende Absicherung bis zum Lebensende erfordert daher individuelle Vorsorgeregelungen, die rechtzeitig vor Eintritt der Hilfsbedürftigkeit getroffen werden sollten.

Diese Regelungen werden durch folgende Fragen bestimmt:

  • Wer handelt in meinem Namen, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin? (Vorsorgevollmacht)
  • Ist es erforderlich, die bevollmächtigte Person einer Kontrolle zu unterziehen? (Kontrollvollmacht)
  • Kann ich mein Leben selbstbestimmt beenden? (Patientenverfügung)
  • Pflegen mich meine Kinder? (Pflegevereinbarung)
  • Sind meine Kinder verpflichtet, mir Unterhalt zu zahlen, wenn ich bedürftig bin? (Elternunterhalt)
  • Muss ich Schenkungen zurückfordern, wenn ich bedürftig bin? (Schenkungswiderruf)
  • Wie kann ich den Eigenanteil meiner Pflegekosten finanzieren? (Eigenanteil)

Durch die gezielte Auseinandersetzung mit diesen Fragen und die rechtzeitige Umsetzung entsprechender rechtlicher Maßnahmen können ältere Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen im Alter wirksam schützen.


Kontaktieren Sie uns!

Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

LÜTH und LÜTH. Rechtsanwälte für Erbrecht in Bietigheim-Bissingen

Ihre Rechtsanwälte im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn