Steuerrecht


Erbschaft- und Schenkungsteuer: Planung für steuerliche Optimierung

Jede Übertragung von Vermögen, unabhängig davon, ob sie zu Lebzeiten oder durch den Tod erfolgt, oder ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt, löst grundsätzlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus. Um unnötige steuerliche Belastungen durch ungeplante Vermögensübertragungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Vermögensübergang zu Lebzeiten und/oder im Todesfall sorgfältig zu planen. Dadurch können auch gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten zur Steuerminimierung genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Wiederaufleben der Freibeträge nach 10 Jahren, die Übertragung des Familienheims und das Vorbehalten eines Nießbrauchs.

Ertragsteuer

Steuerlich ungeplante Vermögensübertragungen (z. B. Gesellschaftsanteile, Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wie Grundstücke) können zur Aufdeckung stiller Reserven mit erheblichen Steuerschulden führen, ohne dass daraus eine entsprechende Liquidität entstanden ist (z. B. Beendigung einer Betriebsaufspaltung, Trennung des Sonderbetriebsvermögens vom Mitunternehmeranteil).


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