Erkrankt oder verunglückt jemand so, dass er z.B. durch einen Hirnschlag, Demenz oder ein Hirntrauma nicht mehr ansprechbar ist, kann derjenige nicht mehr handeln. Zugleich kann aber auch keine andere Person mehr für diese Person handeln. Für diesen Fall ordnet das Gesetz eine Betreuung auf Dauer an, wobei das Betreuungsgericht den Betreuer, auch wenn er aus der Familie kommt, überwacht. Zudem ist das Betreuungsgericht einzuschalten, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte, z.B. der Verkauf einer Immobilie, vorgenommen werden sollen.
Diese Folgen können mit einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. Wird diese um eine Patientenverfügung ergänzt, kann damit dem Patientenwillen Rechnung getragen werden, bei Schwersterkrankungen die ärztliche Behandlung abzubrechen.
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Sollten Sie Fragen haben oder möchten einen Termin vereinbaren, um dieses Angebot umzusetzen, kontaktieren Sie uns.
Telefon: 07142 91562-40 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Haben Sie kein Testament, dann regelt das Gesetz im Falle Ihres Todes, bei wem und in welchem Umfang Ihr Nachlass anfällt. Wenn Kinder vorhanden sind, entsteht dadurch eine Erbengemeinschaft. Da diese auf Auseinandersetzung angelegt ist, kann das für den überlebenden Ehegatten fatale Folgen haben, wenn mit den Kindern keine Einigkeit besteht oder diese minderjährig sind. Das kann u. a. in der Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung enden.
Bereits ein einfaches Testament gewährleistet die rechtssichere Umsetzung Ihres Willens, schützt den überlebenden Ehegatten und sorgt für den gewünschten Anfall des Vermögens bei den Kindern.
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Die immer wiederkehrenden, teuren, zeitaufwendigen und emotional hochbelasteten Streitigkeiten in Familien sind im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen:
- der Erblasser hinterließ kein Testament
- der Erblasser fertigte sein Testament selbst
- das Testament des Erblassers berücksichtigte nicht mehr die konkrete Lebenssituation in der Familie
Das ist nicht verwunderlich. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Tut man es dennoch, so ist kein Laie selbst in der Lage, erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Folgen abschätzen zu können, weil ihm der Gesamtüberblick im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht fehlt.
Dieses Risiko wird dennoch häufig in Kauf genommen, um vermeintlich hohe Kosten durch eine fachkundige Beratung zu vermeiden. Tatsächlich sind diese aber um ein Vielfaches geringer, als die Kosten, die durch eine ungeregelte oder fehlgeschlagene Erbfolge entstehen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sollte die eine oder andere Situation auf Sie zutreffen, unsere Erstberatung von bis zu einer Stunde in Anspruch zu nehmen. Deren Ziel ist es, die bei Ihnen gegebenen rechtlichen und steuerlichen Folgen zu prüfen, um Sie auf eventuell nachteilige Folgen hinweisen zu können.
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Warum sollte eine Vorsorge getroffen werden?
Beispiel: Erkrankt oder verunglückt jemand so, dass er z.B. durch einen Hirnschlag, Demenz oder ein Hirntrauma nicht mehr ansprechbar ist, kann derjenige nicht mehr handeln. Zugleich kann aber auch keine andere Person mehr für diese Person handeln. Für diesen Fall ordnet das Gesetz eine Betreuung auf Dauer an, wobei das Betreuungsgericht den Betreuer, auch wenn er aus der Familie kommt, überwacht. Zudem ist das Betreuungsgericht einzuschalten, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte, z.B. der Verkauf einer Immobilie, vorgenommen werden sollen.
Um diese Folgen zu vermeiden, empfehlen wir ein Vorsorgepaket, das auch den Fall abdeckt, dass bei Schwersterkrankungen ärztliche Behandlungen, weil diese als unerwünscht erachtet werden, abgebrochen werden können.
Unser Angebot beinhaltet:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
mit einem Merkblatt zu den Rechtswirkungen einer privatschriftlichen Vollmacht.
Kosten
inkl. € 20,00 Postgebührenpauschale
zzgl. der gesetzl. MwSt.
Optional auf Wunsch
Registrierung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
Beglaubigung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
Download PDF
Sollten Sie Fragen haben oder möchten einen Termin vereinbaren, um dieses Angebot umzusetzen, kontaktieren Sie uns.
Telefon: 07142 91562-40 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Warum sollte eine Vorsorge getroffen werden?
Beispiel: Haben Sie kein Testament, dann regelt das Gesetz im Falle Ihres Todes, bei wem und in welchem Umfang Ihr Nachlass anfällt. Wenn Kinder vorhanden sind, entsteht dadurch eine Erbengemeinschaft. Da diese auf Auseinandersetzung angelegt ist, kann das für den überlebenden Ehegatten fatale Folgen haben, wenn mit den Kindern keine Einigkeit besteht oder diese minderjährig sind. Das kann u. a. in der Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung enden.
Das ist leicht vermeidbar. Bereits ein Testament mit einer einfachen Struktur schützt den überlebenden Ehegatten und gewährleistet letzten Endes den Anfall des Vermögens bei den Kindern.
Unser Angebot beinhaltet:
- Wir formulieren für Sie ein Testament oder ein gemeinschaftliches Testament. Dazu erhalten Sie ein Merkblatt zur Wirksamkeit und Fortgeltung desselben.
Info: Das ist ein Testament mit einer einfacher Struktur dessen Gestaltung keinen erhöhten Zeitbedarf in Anspruch nimmt, weil keine besonderen Umstände beim Erblasser (derjenige, der ein Testament errichten will) gegeben sind. Sind umfangreiche Umstände vorhanden, erfordern Sie eine individuelle Beratung zu einem anderen Preis. Um welche Umstände es sich hierbei handelt, entnehmen Sie bitte dem PDF Testament „kompakt“.
Kosten
inkl. € 20,00 Postgebührenpauschale
zzgl. der gesetzl. MwSt.
Optional auf Wunsch
Registrierung Testament (siehe PDF)
Registrierung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
Beglaubigung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
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Warum sollte eine Vorsorge getroffen werden?
Beispiel: Sie und er, beide nicht älter als 40 Jahre, sind Eltern von minderjährigen Kindern. Jedenfalls einer von beiden ist berufstätig. Es ist ein Familienheim vorhanden, das allerdings noch mit Schulden aus dessen Erwerb belastet ist. Wer denkt in dieser intensiven Lebensphase an das Schlimmste, dass einer von beiden verstirbt oder so erkrankt oder verunglückt, dass er nicht mehr ansprechbar ist. Passiert dies und haben beide nichts geregelt, verschärft sich die Situation weiter. Ist einer von beiden verstorben, bildet der Überlebende mit den minderjährigen Kindern eine Erbengemeinschaft. Diese haftet für die Schulden des Verstorbenen.
Der Überlebende kann zudem nicht mehr uneingeschränkt für die Kinder handeln. Er muss das Vormundschaftsgericht einschalten, das die einschlägigen Rechtsgeschäfte zu genehmigen hat. Wird sie oder er handlungsunfähig, muss der Überlebende eine Betreuung beantragen, um für sie oder ihn handeln zu können. Zudem ist das Betreuungsgericht einzuschalten, weil es bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigen muss. Um diese Folgen zu vermeiden, empfehlen wir jungen Eltern unser Vorsorgepaket.
Unser Angebot beinhaltet:
- Formulierung eines gemeinschaftlichen Testaments. Dazu ein Merkblatt zur Wirksamkeit und Fortgeltung desselben.
Info: Das ist ein Testament mit einer einfacher Struktur dessen Gestaltung keinen erhöhten Zeitbedarf in Anspruch nimmt, weil keine besonderen Umstände beim Erblasser (derjenige, der ein Testament errichten will) gegeben sind. Sind umfangreiche Umstände vorhanden, erfordern Sie eine individuelle Beratung zu einem anderen Preis. Um welche Umstände es sich hierbei handelt, entnehmen Sie bitte dem PDF Vorsorge Junge Familie „kompakt“.
- Vorsorgevollmacht mit Merkblatt zu den Rechtswirkungen einer privatschriftlichen Vollmacht.
- Patientenverfügung (Registrierung, Beglaubigung siehe PDF Vorsorge Junge Familie „kompakt“ ).
Kosten
inkl. € 20,00 Postgebührenpauschale
zzgl. der gesetzl. MwSt.
Optional auf Wunsch
Registrierung Testament (siehe PDF)
Registrierung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
Beglaubigung Ihrer Vollmachten (siehe PDF)
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Was tun beim Erbfall?
Die immer wiederkehrenden, teuren, zeitaufwendigen und emotional hochbelasteten Streitigkeiten in Familien sind im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen:
- der Erblasser hinterließ kein Testament
- der Erblasser fertigte sein Testament selbst
- das Testament des Erblassers berücksichtigte nicht mehr die konkrete Lebenssituation in der Familie
Das ist nicht verwunderlich. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Tut man es dennoch, so ist kein Laie selbst in der Lage, erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Folgen abschätzen zu können, weil ihm der Gesamtüberblick im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht fehlt.
Dieses Risiko wird dennoch häufig in Kauf genommen, um vermeintlich hohe Kosten durch eine fachkundige Beratung zu vermeiden. Tatsächlich sind diese aber um ein Vielfaches geringer, als die Kosten, die durch eine ungeregelte oder fehlgeschlagene Erbfolge entstehen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sollte die eine oder andere Situation auf Sie zutreffen, unsere Erstberatung von bis zu einer Stunde in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen wir:
- die Schilderung Ihrer persönlichen Situation
- ist ein ein Testament vorhanden, senden Sie uns bitte dieses im Vorfeld zur Durchsicht
Unser Angebot beinhaltet:
- Prüfung Ihrer Unterlagen im Vorfeld
- Individuelle, persönliche Erstberatung bis zu 60 min.
- Empfehlung der weiteren Vorgehensweise zu Ihrem Anliegen
Kosten
inkl. € 20,00 Postgebührenpauschale
zzgl. der gesetzl. MwSt.
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Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.
